Baselbieter Parlament verabschiedet Gesetz für mehr Jugendschutz

  • Adrian
  • 05. Oktober 2009
  • Politik
  • 71343

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Auf das „Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführung und die Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG)“ ist vorletzten Donnerstag der baselbieter Landrat geschlossen eingetreten. Damit zieht er mit dem Grossen Rat des Stadtkantons gleich. Das neue Gesetz soll eine Übergangslösung bilden, bis der Bund eine schweizweite Lösung in Kraft setzt. Dieses Gesetz könnte langfristig als Vorbild für eine eidgenössische Lösung fungieren.

 

Das Gesetz basiert auf einer am 21. Oktober 2008 verabschiedeten Vorlage, die neue Regulierungen für Filmvorführungen wie auch bei der Abgabe audiovisueller Trägermedien, Filmmedien und Videospiele, vorsieht, da diese Medienprodukte bewiesenermassen einen starken Einfluss auf die geistige und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen besitzen.

Sowohl der Schweizerische Video-Verband, der Verband Basler Lichtspieltheater und die SIEA haben sich bei der Anhörung mit dem Gesetz einverstanden erklärt, nicht jedoch ohne auf den Code of Conduct zu verweise, der von 97% aller betroffenen Betriebe unterzeichnet haben und der eine ähnliche Funktion wie das neue Gesetz inne hat. Bei der Anhörung bestand Peter Züger von der SIEA darauf, dass die PEGI-Alterskennzeichungen als einziges anerkannt werden.

 

Das Gesetz in Bezug auf Games

1 Elektronische Trägermedien wie Videofilme, DVDs, Computer-, Konsolen- oder Videospiele und vergleichbare Produkte dürfen an Kinder und Jugendliche nur abgegeben oder zur Verfügung gestellt werden, wenn sie für deren Alter geeignet sind. Ausgenommen davon ist die Abgabe durch die erziehungsberechtigten Personen nach Massgabe der elterlichen Verantwortung.

Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien; §7 Grundsatz

In diesem Paragraphen erfüllen sich alle Forderungen die man einem modernen und angemessenen Jugendschutzgesetz stellen kann. Die Kinder und Jugendliche können nicht mehr hinter den Rücken der Eltern nicht für Sie geeignete Spiele erwerben, gleichzeitig bleibt den Eltern die Freiheit, selber über die Medienerziehung ihres Nachwuchses zu entscheiden. Jedoch muss hier im Interesse der Kinder bei den Eltern mit Medienerziehung angesetzt werden um deren Kompetenz in diesem Fachgebiet zu erhöhen.

1 Bei der gewerbsmässigen oder entgeltlichen Abgabe elektronischer Trägermedien haben sich die abgebenden Personen oder Stellen an die Empfehlungen der Herstellerinnen und Hersteller, die von der Medienkommission anerkannten Bewertungssysteme oder die Beurteilung durch die Medienkommission zu halten. Dasselbe gilt für das öffentliche Aufstellen zum Gebrauch.

Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien; §8 Altersbeschränkungen

Auch hier haben wir einen weiteren positiven Punkt: PEGI ist sowohl eine Empfehlung der Hersteller wie auch ein Bewertungssystem. Wie aufmerksame Leser jetzt bemerkt haben werden, ist jedoch eine Medienkommission für die Anerkennung solcher zuständig.

1 Der Regierungsrat wählt eine Medienkommission. Sie besteht aus fünf bis neun Fachpersonen insbesondere aus den Bereichen Pädagogik, Sozialwissenschaften, Kino, Unterhaltungsmedien, Kultur und Recht.

Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien; §9 Bestand

Die Medienkommission ist zuständig für:

a. die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes;

b. die Festlegung von Altersgrenzen gemäss den §§ 4, 5 und 8;

c. die Anerkennung von Bewertungssystemen oder Herstellerempfehlungen.

Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien; §10 Aufgabenbereich

 

Diese Zusammensetzung hört sich viel versprechend an und weist ein gutes Gleichgewicht auf, wenn auch jemand die Sicht der Konsumenten vertreten könnte. Aber allen in einem, ist dies eine äusserst gute Grundlage, da auch nicht zu erwarten ist, dass die USK als ausländisches Bewertungssystem anerkannt wird oder dieses Gremium strenger als die PEGI sein wird.

 

Wir können gespannt sein, wie sich dieses Gesetz auf andere Kantone und auf den Bund auswirken wird. Den vollen Text kann man hier nachlesen.

 

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