Bundesrat startet 2 Programme zum Kinder- und Jugendschutz

altBern lancierte vergangene Woche zwei Programme zum Kinder- und Jugendschutz, welche eine effizientere Prävention und einen sichereren Umgang der Jugendlichen mit Medien zum Ziel haben. Weiter wird eine Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte eingeführt.

Diese aktuellen Beschlüsse sind Teile der Gesamtstrategie der Kinder- und Jugendpolitik des Bundesrates. Bern schläft also nicht. Nebst inakzeptablen Motionen entspringen der Politik somit auch fortschrittliche Konzepte.

Wird der Bundesrat in Zukunft sogar vom Angebot der Vereinigung GameRights Gebrauch machen?

Die neuen Beschlüsse setzen sich im Originaltext wie folgt zusammen:


  1. Gesamtschweizerisches Präventionsprogramm Jugend und Gewalt

    Das Programm zur Gewaltprävention in den Bereichen Familie, Schule und Sozialraum haben Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam erarbeitet. Bestehende Massnahmen sollen systematisch erfasst und Erfolgreiches soll zur Entwicklung einer "Good Practice" identifiziert werden. Im Fokus werden gleichzeitig aktuelle Themen wie Intensivtäter, Früherkennung und frühe Intervention stehen. Innovative Präventionsansätze werden an Pilotstandorten exemplarisch erprobt und das gesicherte Wissen gilt es praxisnah durch Publikationen und Veranstaltungen zu vermitteln. Die verantwortlichen Kreise sollen darüber hinaus möglichst direkt und unkompliziert Unterstützung bei der Ausgestaltung von Präventionsmassnahmen in Anspruch nehmen können (z.B. über eine Beratungshotline) und auf strukturierte Weise von den Erfahrungen und Erfolgen der anderen Beteiligten und Betroffenen lernen. Insgesamt will das Programm innert fünf Jahren den Grundstein für eine nachhaltige und wirksame Präventionspraxis in der Schweiz legen.


  2. Nationales Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen

    Das Programm im Bereich Jugendmedienschutz will in erster Linie dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche Medien auf eine sichere, altersgerechte und verantwortungsvolle Weise nutzen. Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen sollen in ihrer Begleit- und Erziehungsfunktion gestärkt werden. Dazu sollen ihnen gezielt Informationen und Schulung angeboten werden. Der Bund wird dabei auf die vielfältigen bestehenden Angebote von privaten Organisationen und von Seiten der Medienbranche Bezug nehmen und mit der Wirtschaft, NGO sowie den zuständigen Stellen auf kantonaler und lokaler Ebene zusammen arbeiten. Die Angebote sollen vernetzt und im Hintergrund weiter entwickelt werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen wird die beiden Programme ab 2011 umsetzen. Ihre Laufzeit beträgt fünf Jahre. Die Ergebnisse und Wirkungen werden zum Ende der Programmlaufzeit evaluiert.


  3. Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte

    Die neue Verordnung stützt sich auf Artikel 386 des Strafgesetzbuches ab und regelt die Präventions-, Sensibilisierungs- und Informationsmassnahmen im Bereich Kinder- und Jugendschutz sowie die Massnahmen zur Stärkung der Kinderrechte im Sinne der Artikel 19 und 34 der Kinderrechtskonvention. Sie umfasst die in den beiden vom Bundesrat beschlossenen nationalen Programmen vorgesehenen Massnahmen wie auch andere bereits vom Bund unterstützte Aktivitäten. So verdient z.B. die Notrufnummer 147 für Kinder und Jugendliche von Pro Juventute eine aktive Unterstützung der Behörden. Die Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft.


Quelle: Bundesrat startet zwei Programme zum Kinder- und Jugendschutz

Den beiden Programmen wird nebst der erwähnten Laufzeit von fünf Jahren ein Bundesbeitrag von insgesamt 8,65 Millionen Franken zugesprochen.

Wie im Konzept des „Nationalen Programms Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen“ erwähnt, wird der Bund auch Angebote von NGOs, zuständigen Stellen und Organisationen nutzen sowie mit der Branche zusammenarbeiten. De facto deckt sich dieses Programm exakt mit den Forderungen der Vereinigung GameRights. Ob Bern jedoch auch vom Angebot der Vereinigung GameRights Gebrauch machen will, ist unbekannt. Doch nur durch Kooperation von Politik, Branche und erfahrenen Organisationen kann ein Ergebnis erzielt werden, welches greift und alle Parteien zufrieden stellt, ohne den erwachsenen Videospieler zu bevormunden.

 

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