Das neue "Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele" (JSFVG) befindet sich in der Schlussbereinigung. Grosse Änderungen sind nicht mehr zu erwarten. GameRights wagt einen ersten Ausblick, was das neue Gesetz für Veranstalter von LAN-Partys bedeutet.
Bildquelle: GameRights
Aktueller Stand des Gesetzes
Das neue JSFVG wurde im Juni 2022 im Ständerat als Zweitrat beraten und geht nun wieder zurück in den Nationalrat. Die aktuell vorgeschlagenen Änderungen drehen sich um einzelne Formulierungen zur Präzisierungen. Es ist momentan nicht davon auszugehen, dass bis zur Inkraftsetzung substanzielle Änderungen folgen werden. Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich auf den Gesetzesentwurf vom 08.06.2022. Wir zeigen euch, was das Gesetz für Veranstalter und Besucher von LAN-Partys bedeutet und versuchen, die wichtigsten Fragen zu beantworten.
Das Wesen des Gesetzes ist es, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu für ihr Alter ungeeigneten Inhalten zu verunmöglichen. Das anzuwendende Altersklassifzierungssystem ist im Gesetz nicht geregelt, da es erst nach dem Inkrafttreten definiert wird. GameRights geht aber davon aus (und setzt sich dafür ein), dass es sich um das bekannte und bewährte PEGI-System handeln wird.
Gilt das Gesetz auch für private LAN-Partys mit Freunden zuhause?
Nein. Bereits Artikel 2 macht klar, dass das Gesetz nur für "Akteurinnen (...) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit" gilt.
Was muss ich als Veranstalter einer öffentlichen LAN-Party wissen?
Ein Veranstalter einer LAN-Party stellt grundsätzlich "nur" die Infrastruktur, also die Lokalität, Netzwerk, Stromnetz, Internet, usw., zur Verfügung. Im Sinne des Gesetzes macht der Veranstalter damit keine Inhalte von Games "zugänglich". Dasselbe gilt auch für Besucherinnen und Besucher der LAN, die selbst nicht an der LAN teilnehmen, aber die Bildschirme einsehen können.
Diese und die folgenden Aussagen basieren auf der Botschaft des Bundesrates vom 11.09.2020 (Seite 59). GameRights hat sich die Aktualität nochmals von der Bundesverwaltung bestätigen lassen (das originale Schreiben vom 30.08.2022 liegt GameRights vor).
Aufpassen bei "Konsolen-" oder "Retro-Ecken"
An vielen LAN-Partys stellt der Veranstalter Konsolenecken oder Ähnliches zur Verfügung, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der LAN zum gemeinsamen Konsolenzocken nutzen können. Da der LAN-Veranstalter in diesen Fällen die Konsolen und Monitore, inkl. der Games, organisiert, macht er sie im Sinne des Gesetzes auch selbst "verfügbar" und fällt damit unter das JSFVG Art. 7. In diesem Fall muss der Veranstalter sicherstellen, dass die in dieser Zone angebotenen Games nicht ein für die Gamer ungeeignetes PEGI-Rating haben. Ausnahmen gibt es, wenn:
- der Gamer in Begleitung einer Volljährigen Person ist, die mindestens 10 Jahre älter ist als sie
oder - der Gamer das erforderliche Mindestalter um nicht mehr als zwei Jahre unterschreitet und das Game kein PEGI 18+ - Rating trägt
Der erste Punkt dürfte an einer LAN kaum umsetzbar sein. Der zweite Punkt gibt dem Veranstalter aber Handlungsspielräume. Durch Alterskontrollen am Eingang und/oder die geschickte Auswahl der Games ("richtiges" PEGI-Rating) lassen sich solche Konsolenecken weiterhin problemlos betreiben. Lässt der Veranstalter beispielsweise generell nur Personen ab 14 Jahren teilnehmen, dürfen in einer Konsolenecke weiterhin PEGI 16+ - Titel, nicht aber PEGI 18+, angeboten werden.
Da PEGI in der Schweiz aktuell noch keine offizielle rechtliche Anerkennung hat, sind teilweise noch Games ohne PEGI-Rating auf dem Markt. Dasselbe gilt für Retro-Games. Bis nach Inkrafttreten des Gesetzes klar wird, wie damit rechtlich umgegangen wird, empfiehlt GameRights den Veranstaltern, diese Titel nach bestem Wissen und Gewissen selbst zu "raten". Beispielsweise kann bei fehlendem PEGI-Rating stattdessen das in Deutschland bekannte USK-Rating beigezogen werden. Bei Retro-Games können die gezeigten Inhalte mit dem PEGI-Rating von aktuellen, ähnlichen Titeln verglichen werden (Street Fighter, Mario Kart, Zelda, etc.). Diese Praxis wirkt etwas willkürlich (ist sie nach Meinung von GameRights auch), entspricht aber dem aktuellen Umgang des Handels mit solchen Titeln.
Als "zugänglich machen" im Sinne des Gesetzes gelten überdies auch Bildschirme, die durch den Veranstalter platziert werden, um beispielsweise Werbefilme, Turnierübertragungen, Trailer, etc. zu zeigen. Auch in solchen Fällen gelten die oben genannten Regeln.
Die Durchführung von Turnieren unterliegt eigenen Regeln
Veranstalter von Turnieren unterliegen einem eigenen Absatz in Artikel 7. Wer als LAN-Party-Veranstalter auch Turniere durchführt, unterliegt damit auch dem JSFVG als "Veranstalterin von Videospielturnieren". Demnach darf eine minderjährige Person an einem Turnier mit einem für das Alter ungeeigneten Game mitmachen, sofern die schriftliche Einwilligung eines Inhabers der elterlichen Sorge vorliegt. Weitere Beschränkungen sind nicht vorgesehen.
So bewertet GameRights die neuen Regeln für LAN-Partys
Veranstalter von LAN-Partys ohne Turniere und ohne eigene "Konsolen-Ecken" fallen nicht unter das neue Gesetz und werden in keiner Art und Weise eingeschränkt.
LAN-Partys mit Turnieren müssen für Minderjährige die Schriftliche Einwilligung mindestens einer Inhaberin, eines Inhabers der elterlichen Sorge einholen. Nach Erfahrung von GameRights ist das ohnehin schon seit über 20 Jahren gelebte Praxis an den meisten LAN-Partys und ist damit auch keine zusätzliche, unüberwindbare Hürde für Veranstalter.
Einzig "Konsolen-Ecken" die der Veranstalter selbst zur Verfügung stellt und in der Location durch den Veranstalter aufgehängte Monitore unterliegen neuen Regeln, da der Veranstalter die Inhalte damit selbst "zugänglich" macht. Gilt für die Teilnahme an einer LAN ein Mindestalter von 14 Jahren, dürfen alle Spiele ausser 18+ - Titeln zum gemeinsamen Gamen angeboten, bzw. gezeigt, werden. Diese Regel erachtet GameRights als die einzige Neuerung in der gelebten Praxis von LAN-Partys. Die Live-Übertragung eines Battlefield 2042-Turniers (PEGI 16+) beispielsweise unterliegt anderen Regeln als der Übertragung von Battelfield V (PEGI 18+). Damit sollten sich die Veranstalter bei der Planung auseinandersetzen.
GameRights hat sich bei der Erarbeitung JSFVG für die Veranstalter von LAN-Partys stark gemacht, das Bemühen hat sich gelohnt: Die neuen Regeln sind praxisnah und entsprechen in weiten Teilen dem, was Veranstalter von LANs seit vielen Jahren bereits vorbildlich und freiwillig umsetzen. Mit dem neuen Gesetz werden künftige LANs aufgrund einer klaren gesetzlichen Grundlage durchgeführt, was allen Kritikern nochmals deutlich Wind aus den Segeln nehmen wird. Dieser Effekt ist kaum zu überschätzen und wird dazu führen, dass das Kulturgut "LAN-Party" auch weiterhin gepflegt (und gerne noch ausgebaut) werden kann.