Rechtskommission des Ständerats will Actionspiele verbieten

  • Joel
  • 16. Februar 2010
  • Politik
  • 24476

altDie Gefahr eines Verbotes der sogenannten „Killerspiele“ rückt ein Stückchen näher. Die Rechtskommission des Ständerats hält diesen dazu an, zwei Motionen zuzustimmen, welche ein Verbot von Actionspielen („Killerspielen“) fordern. Die Nachricht der heutigen Entscheide der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats drang bereits bis ins benachbarte Deutschland. Der Ständerat wird die Motionen in der Frühlingsession behandeln.

Die erste Motion (07.3870), welche ein Verkaufsverbot der noch undefinierten „Killerspiele“ an unter 16jährige bzw. 18jährige verlangt, wurde einstimmig akzeptiert. Mit 9:3 Stimmen wurde darüber hinaus eine zweite Motion (09.3422) gutgeheissen, welche ein generelles Verkaufsverbot auch für erwachsene Spieler und Spielerinnen fordert. Beide Motionen wurden zuvor in der letzten Sommersession des Nationalrats verabschiedet. Mit der Zustimmung dieser beiden Motionen soll nun ein Zeichen gesetzt werden, so die Kommission. Eine finale Form der neuen Regelung stehe jedoch noch nicht fest und müsse somit noch geprüft werden.
(Quelle: www.nzz.ch: Verkauf von Killerspielen verbieten. 16.02.2010. http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/verkauf_von_killerspielen_verbieten_1.4985935.html)

Das Kulturgut Videospiel ist somit noch nicht dem Untergang geweiht. Erst werden nun beide Motionen im Rahmen der Frühlingssession des Ständerats diskutiert. Im Falle einer Zustimmung wäre es anschliessend Aufgabe des Bundesrates, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Dieser hat sich jedoch schon letztes Jahr dagegen ausgesprochen, überhaupt Massnahmen in diese Richtung zu treffen.

Was den legalen Handel von Computerspielen in der Schweiz anbetrifft, hat die in der Schweiz ansässige Branche unter der Federführung der Swiss Interactive Entertainment Association bereits die notwendigen Selbstregulierungsmassnahmen getroffen, um den unerwünschten Verkauf von Computerspielen mit Gewaltdarstellungen an Minderjährige zu unterbinden. Gemäss dem europaweit anerkannten Rating-System Pegi sind die Computerspiele mit einer Altersfreigabe und Inhaltskennzeichnung versehen.

(Quelle: www.parlament.ch: Killerspiele. Massnahmen des Bundesrates. 16.02.2010. http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20093394)


Die Relevanz der zweiten Motion (generelles Verkaufsverbot auch für Erwachsene) lässt unter Beachtung folgender Aussage des Bundesrates ebenfalls in Frage stellen:

Das Strafgesetzbuch kennt bereits eine absolute Verbotsgrenze für Gewaltdarstellungen gemäss Artikel 135 StGB (SR 311.0), welche auch für Killerspiele gilt.

(Quelle: www.parlament.ch: Killerspiele. Massnahmen des Bundesrates. 16.02.2010. http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20093394)


Diese Erkenntnisse erwecken den Anschein, dass einige Massnahmen gefordert werden, welche – zumindest teilweise – bereits existieren, jedoch aber ignoriert werden. So wie auch die Tatsache, dass Videospiele – laut der Studie des BSV „Neue Medien und Gewalt“ (Veröffentlicht: 01.12.2008) - noch immer nicht zwingend Grund für aggressive Reaktionen sein müssen.

Eine generelle Gefährdung Heranwachsender durch den Konsum von Gewaltdarstellungen
in Neuen Medien muss aus wissenschaftlicher Sicht jedoch als kaum existent
angesehen werden. Es ist unabdingbar, Kontextfaktoren in die Analyse und Bewertung des
Gefährdungspotenzials von gewaltdarstellenden Neuen Medien einzubeziehen. Medienwirkungen
entfalten sich immer im Zusammenhang mit sozialen, personalen und medialen
Kontextfaktoren, die überdies komplex vernetzt sind.

(Quelle: www.bsv.admin.ch: Neue Medien und Gewalt. Olivier Steiner. 16.02.2010. Link zur Quelle)

Wie letztendlich die Entscheidung des Ständerats ausfallen wird, zeigt sich während der kommenden Frühlingssession. Diese beginnt am 1. März 2010.

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