GameRights diskutiert mit!

  • Melody
  • 07. August 2011
  • Politik
  • 23920

Diskussionsrunde mit Präsident Thomas RiedikerLiebe Gamerinnen und Gamer aufgepasst!

Am 29. August wird unser Präsident Thomas Riediker an einer Diskussionsrunde zum Thema „Gewalt in Computerspielen: Macht virtuelles Töten gewalttätig?“ unsere Position vertreten. Merkt Euch schon einmal das Datum vor, da die Veranstaltung live im Internet auf 20min.ch mitverfolgt werden kann. Wir freuen uns sehr, wenn Ihr dabei seid!


Die Veranstaltung findet im Rahmen der Ausstellung „HOME - Willkommen im digitalen Leben“ im Stapferhaus Lenzburg statt. Es diskutieren der renommierte Gewalt- und Jugendpsychologe Allan Guggenbühl (Leiter und Gründer des Instituts für Konfliktmanagement und Mythodrama IKM), der SP-Politiker Roland Näf (Initiator der Vereinigung gegen mediale Gewalt VGMG) und unser Präsident Thomas.

Weitere Infos folgen natürlich an dieser Stelle.

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Ein noch von Gouverneur Arnold Schwarzenegger ausgearbeitetes Gesetz aus dem Jahre 2004, welches vorsah, den Verkauf gewalthaltiger Videospiele an Minderjährige unter Strafe zu stellen, wurde heute Montag letztinstanzlich vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten als verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz sah vor, auf besonders gewalthaltigen Spielen einen Sticker mit dem Vermerk "ab 18" anzubringen, diese Spiele dürften dann nicht mehr an minderjährige Personen verkauft werden, Zuwiderhandlung würde mit einer Busse von bis zu USD 1000$ bestraft. Dieses für europäische Verhältnisse sehr liberale Gesetz stiess in den Vereinigten Staaten, welche keinerlei gesetzliche Jugendschutzregelung für Videospiele kennen (wie in der Schweiz basiert die Selbsteinstufung auf Freiwilligkeit), auf heftigen Widerstand seitens der Unterhaltungsindustrie, welche mit dem heutigen Urteil durchaus zufrieden sein kann. GameRights sieht in dem Gesetz,  welches die kalifornische Regierung einführen wollte zwar als angemessenes Instrument des Jugendschutzes an, freut sich aber trotzdem über das Urteil, da viele der Argumente der hiesigen Verbotsbefürworter mit dem Urteil entkräftet werden.

Auch in der Sommersession des Nationalrates wurden die Standesinitiativen sistiert, welche ein Verbot von Gewaltvideospielen, einen wirksamen und einheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutz, sowie die Revision des Artikels 135 des StGB verlangen. Sie wurden eingereicht von den Kantonen Bern (08.316), St. Gallen (09.313, 08.334), Tessin (09.314), Freiburg (09.332) und Zug (10.302). Die Sistierung hatte die Komission für Rechtsfragen zuvor in diesem Bericht vorgeschlagen. Somit schliesst sich der Nationalrat der Entscheidung des Ständerates an und die Behandlung der Standesinitiativen wird nun für mehr als ein Jahr ausgesetzt.

Für einen nähere Beschreibung der Initiativen und deren Behandlung durch den Ständerat siehe diesen Artikel von GameRights.

Diesen Donnerstag wird der Ständerat im Zuge der Frühlingssession die Standesinitativen der Kantone Bern (08.316), St. Gallen (09.313), Tessin (09.314), Freiburg (09.332) und Zug (10.302) überprüfen, dabei hat die Rechtskommission der kleinen Parlamentskammer die Sistierung der Geschäfte vorgeschlagen.

Die Kommission beantragt einstimmig, die Behandlung dieser Standesinitiativen für mehr als ein Jahr auszusetzen.
Quelle: Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 31. Januar 2011

 

Der umtriebige Berner SP-Politiker feilt fleissig an seiner Politkarriere. Gemäss einer Medienmitteilung der Berner Sozialdemokraten wird er als Nachfolger für die amtierende Parteipräsidentin der SP Kanton Bern, Irène Marti Anliker, vorgeschlagen. Naheliegend, amtiert er doch zurzeit als Parteivize.

Bern lancierte vergangene Woche zwei Programme zum Kinder- und Jugendschutz, welche eine effizientere Prävention und einen sichereren Umgang der Jugendlichen mit Medien zum Ziel haben. Weiter wird eine Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte eingeführt.

Diese aktuellen Beschlüsse sind Teile der Gesamtstrategie der Kinder- und Jugendpolitik des Bundesrates. Bern schläft also nicht. Nebst inakzeptablen Motionen entspringen der Politik somit auch fortschrittliche Konzepte.

Wird der Bundesrat in Zukunft sogar vom Angebot der Vereinigung GameRights Gebrauch machen?

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