Analyse zur Interpellation 14.3250

  • Adrian
  • 05. Mai 2014
  • Politik
  • 16611

Nachdem es die letzten Jahre über, Bundeshaus in Berninsbesondere nach der Annahme der Motionen Allemann und Hochreutener und dem Entscheid des Parlaments die Standesinitiativen auf Eis zu legen, ruhig um das Thema des Videogameverbots war, hat nun Nationalrat Jean-Pierre Grin eine Interpellation mit der Frage „Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass ein Verbot gewisser brutaler elektronischer Spiele sich aufdrängt?“ eingereicht. In den wenigen einleitenden Sätzen dazu machte er klar, dass er Videospiele als einen der Hauptgründe für Jugendgewalt ansieht.

Auch in der Sommersession des Nationalrates wurden die Standesinitiativen sistiert, welche ein Verbot von Gewaltvideospielen, einen wirksamen und einheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutz, sowie die Revision des Artikels 135 des StGB verlangen. Sie wurden eingereicht von den Kantonen Bern (08.316), St. Gallen (09.313, 08.334), Tessin (09.314), Freiburg (09.332) und Zug (10.302). Die Sistierung hatte die Komission für Rechtsfragen zuvor in diesem Bericht vorgeschlagen. Somit schliesst sich der Nationalrat der Entscheidung des Ständerates an und die Behandlung der Standesinitiativen wird nun für mehr als ein Jahr ausgesetzt.

Für einen nähere Beschreibung der Initiativen und deren Behandlung durch den Ständerat siehe diesen Artikel von GameRights.

Wie bereits diversen Medienberichten zu entnehmen war, wird nun auch der Kanton Luzern eine Standesinitiative ausarbeiten, welche ein Verbot sogenannter "Killerspiele" fordert. Auffällig ist, dass einmal mehr die SP bei der Lancierung der Motion federführend war und dass die Einleitung im Motionstext in Luzern jenem auf dem Berner Grossrat zum verwechseln ähnlich ist.

Motion Berner Grosser Rat, Roland Näf (SP)
Motion Luzerner Regierungsrat, Jacqueline Mennel (SP)

Nicht nur in der Schweiz, auch im Nachbarland Deutschland wird auf einen Umbruch im Jugendschutz hingearbeitet: Das deutsche Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf angekündigt, um den Jugendschutz in der Bundesrepublik zu erneuern und zu stärken.

Hernani Marques

«Dann gibt’s in Zukunft halt keine Gameserver mehr in der Schweiz», äussert sich Hernani Marques kritisch zu den Auswirkungen der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Als Mitkoordinator des Referendums gegen das neue BÜPF sowie langjähriges Mitglied des Chaos Computer Clubs (CCC) hat er sich im Verlauf der letzten Monate und Jahre ausgiebig mit dem Gesetz befasst. Im Interview mit GameRights warnt er Gamerinnen und Gamer vor diesem Gesetz, denn betroffen sind auch Computer- und Videospiele.

 

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