Regeln

  • Thomas
  • 18. März 2009
  • System
  • 120772

Nutzungsbedingungen und Regeln

Stand 24. Juli 2009

 

Achtung: Diese Nutzungsbedingungen beziehen sich nur auf die Benutzung der GameRights Webseite für alle Vereinigungsmitglieder und das Verhalten der Communitymitglieder. Für Vereinsmitglieder zählen ausserdem die Vereinsstatuten.

Definition

GameRights.ch (im Folgenden "GR" genannt) ist eine Gemeinschaft von erwachsenen Computer- und Videospielern (nachfolgend "Gamer" genannt) für ebensolche. Hauptzweck der Gemeinschaft ist es, allen Interessierten eine Newsplattform zum Thema "Gewalt in Computerspielen und deren Auswirkungen", und den registrierten Mitgliedern (nachfolgend "Members" genannt) eine Möglichkeit zu bieten, sich untereinander über ihre Meinung zum zuvor genannten Thema auszutauschen. GR versteht sich als Gegengewicht zum wachsenden Trend, Computer- und Videospiele (nachfolgend "Games" genannt) als schädlichen Einfluss auf deren Konsumenten und als Grund, Ursache und/oder Auslöser für Gewalttätigkeiten hinzustellen. Hierfür werden Newsbeiträge aus allerlei Medien, Interviews mit Befürwortern und Gegnern der These "mediale Gewalt führt zu realer Gewalt", Studien zu ebendiesem Thema und weiteres mit dem Thema zusammenhängendes Material veröffentlicht und ggf. kommentiert. Ausserdem veröffentlichen die Autoren Artikel, welche ihre persönliche Haltung zum Thema darstellen. Hierbei ist GR an keine politische Partei der Schweizerischen Eidgenossenschaft gebunden, und wird auch von keiner solchen direkt unterstützt.

 

Verhalten / Sanktionen

Bei GR können sich (zumindest momentan) nur Personen, welche Games zu ihren Hobbies zählen, die deutsche Sprache beherrschen, Wohnsitz in der Schweiz haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben, registrieren; dies ist so, weil GR sich wie zuvor bemerkt als Portal für erwachsene Gamer versteht. Somit wird von den Members angemessenes Verhalten verlangt, sei dies in Foreneinträgen, Artikelkommentaren, privaten Nachrichten oder überall sonst auf der Seite von GR, wo Member ihre persönliche Meinung kundtun können. Die Administration von GR behält sich das Recht vor, über unangemessenes Verhalten zu entscheiden und ggf. Sanktionen zu verhängen. Dies kann, je nach Schwere der Regelmissachtung, ohne Vorankündigung geschehen. Anweisungen der Administration bzw. Moderation ist Folge zu leisten. Nicht akzeptiert, als Regelmissachtung behandelt und dementsprechend geahndet werden rassistisches, sexistisches, verhetzendes und beleidigendes Verhalten gegenüber anderen Personen, egal ob diese Members der GR-Gemeinschaft sind oder nicht. Kritik an GR, deren Administration, deren Vorgehen, der Seite, deren Inhalt sowie anderen Members gegenüber wird akzeptiert, sofern die Art der Kritik nicht den oben genannten Kriterien entspricht. Sollte ein Member eine Regelmissachtung begehen, welche von der GR-Administration bzw. -Moderation als nicht schwerwiegend klassifiziert wird, so wird der (Foren-)Status des Members ungeachtet dessen Zahl der Einträge auf "Auf der Kippe" gesetzt. Jede weitere Regelmissachtung, egal ob diese schwerwiegend im Sinne der Administration ist oder nicht, wird mit dem Ausschluss aus der Gemeinschaft geahndet.

GR-Administratoren und -Moderatoren haben das Recht, im Sinne des obigen Abschnitts unpassende Beiträge, Forenthreads, Kommentäre etc. zu schliessen, zu löschen, bzw. in den Abschnitt "Verbannung" zu setzen.

Für Clan-, Spiel-, Seiten-, Foren- und ähnliche Werbung ist im GameRights Forum kein Platz, entsprechende Einträge werden gelöscht. Nur ausnahmsweise und mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vereinigungspräsidenten dürfen Texte mit (An-)Werbungszweck gepostet werden. Für Partner der Vereinigung GR gelten Ausnahmebewilligungen: Aktionen, Wettbewerbe etc. welche mit GR, GR Merchandising, dem Zweck der Vereinigung GR etc. zu tun haben etc, dürfen gepostet werden, wenn deren Frequenz nicht zu hoch ist. Sollten solche Postings zu oft vorkommen, werden die Partner dazu angehalten, die Frequenz solcher Postings zu verringern.

 

Zulassung

Zur Community zugelassen ist jede volljährige mündige Person, welche seinen/ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz hat und gemäss eigenen Angaben das Spielen von Games zu seinen/ihren Hobbies zählt. Ausserdem muss positives Interesse an dem Zweck der Community und Aktivität innerhalb derselben vorhanden und erkennbar sein. Personen, die bei der Registrierung Daten angeben, welche diesen Kriterien nicht entsprechen, werden leider nicht zugelassen. Sollten diese sich trotzdem registrieren, bekommen sie die Möglichkeit, per E-Mail oder PM an Thomas innert 2 Tagen ihre Daten zu korrigieren und ihre Konformität mit oben genannten Werten zu bestätigen. Sollte dies nicht geschehen, werden die Benutzerdaten kommentarlos gelöscht bzw. der Zugang gesperrt. Wer sich trotz dieser Massnahme wieder unter einem anderen Namen anmelde, wird erneut gesperrt, ausserdem sieht sich die GR-Leitung in diesem Fall gezwungen, die IP Adresse des Benutzers zu sperren.

 

Änderungen

Die GR-Administration behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen jederzeit zu ändern und/oder anzupassen. Dies wird, sofern keine Systemfehler bestehen, per privater Nachricht allen Members mitgeteilt. Für den Erhalt dieser Nachricht wird keine Haftung übernommen.

 

Inhalte (Rechtliches, Copyright, Disclaimer)

Das Inhaber- und Kopierrecht für alle Inhalte der GR-Seite liegt, sofern nicht (z.B. durch Quellenangaben) anders festgehalten, bei den Betreibern der GR-Seite. Die Verwantwortung und das Besitzrecht für Kommentare, Foreneinträge, private Nachrichten und alle anderen von den Members kreierten Inhalte liegen bei den jeweiligen Autoren. Inhalte auf anderen Seiten welche auf der GR-Seite namentlich aufgeführt und/oder verlinkt sind, liegen im Besitzrecht der jeweiligen Seitenbetreiber und auch in deren Verantwortung. Die GR-Betreiber versuchen nach Kräften, unpassende Inhalte von Members wie Kommentare, Foreneinträge etc. von der Seite zu entfernen.

Von Autoren für GR erstellte Texte werden nach deren Upload auf den GR-Server erst zur Prüfung freigeschalten. Dies bedeutet, dass die Texte noch nicht öffentlich auf der Frontseite lesbar sind. Erst nach der Prüfung durch einen Administrator oder Chefautor wird der Text endgültig freigegeben und somit für die Öffentlichkeit auf der GR-Frontseite lesbar. GR-Administratoren und -Chefautoren prüfen Texte auf die Kriterien Rechtschreibung, Stilistik, Korrektheit und Inhalt. Die GR-Betreiber behalten sich das Recht vor, Texte, welche in einem oder mehreren der zuvor genannten Kriterien noch Schwächen aufweisen, zu ändern, nach Möglichkeit ohne die Kernaussage des Textes zu ändern. Solche Änderungen werden vor der endgültigen Veröffentlichung eines Textes jedoch dem Autor/der Autorin per Privatnachricht mitgeteilt, sodass diese/r die Möglichkeit hat, die Änderungen gutzuheissen. Diese Prozedur dient dazu, die Inhalte auf der GR-Seite stilistisch und inhaltlich auf einem hohen Niveau zu halten.

 

Akzeptanz

Durch das Anwählen von "Nutzungsbedingungen akzeptieren" auf der Registrierungsseite von GR bestätigst Du, dass Du das 18. Lebensjahr abgeschlossen hast (also jetzt mindestens 18 Jahre alt bist), positives Interesse am Zweck der Vereinigung hast und dass Du diese Nutzungsbedingungen und Regeln vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert hast.

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  • Thomas
  • 14.03.2009
  • System
  • 15528
Was ist überhaupt der Sinn von GameRights?


Um das herauszufinden, besuche den Abschnitt "Wer sind wir?" !

Alles klar - ich bin dabei!


Genial! Dann klicke bitte auf "Registrieren" (links neben diesem Text), um Dich bei uns anzumelden! Sobald Du Dein Konto aktiviert hast; kannst Du Dich im Forum vorstellen! Auf geht's!

 

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  • Thomas
  • 05.11.2009
  • System
  • 15168

Taskforces

Um die Bemühungen und Arbeitsabläufe der Vereinigung GameRights besser zu verteilen und um einem Wunsch der Community nachzukommen, gründen wir elf Taskforces. Diese werden den bereits vorhandenen und durch Vorstandsmitglieder geführten Ressorts unterstellt werden und, falls nötig, nochmals nach geographischen oder sonstigen Attributen aufgeteilt.

Wir suchen hierzu engagierte Community- und Vereinsmitglieder, die sich dafür interessieren, der Vereinigung aktiv zu helfen und ein Amt in diesen Taskforces zu übernehmen. Idealerweise solltest Du eine Taskforce wählen, deren Arbeitsthema Deinen Interessen und Fähigkeiten entspricht.

Taskforceleiter werden ebenfalls noch gesucht. Da diese mehr Verantwortung tragen werden, prüfen wir Bewerbungen für diese Ämter speziell. Ausserdem müssen Taskforceleiter Vereinsmitglieder sein; solltest Du also als Taskforceleiter akzeptiert werden, müsstest Du Dich auch bereit erklären, dem Verein beizutreten.

Folgende Taskforces wird es geben:

  • Taskforce Politik (TP): Die TP stellt Kontakte mit Vertretern der Schweizer Politiklandschaft her und pflegt und erhält diese. Ausserdem werden Anfragen an diese Vertreter ebenfalls über die TP gesendet.
  • Taskforce Reaktion (TR): Die TR beobachtet die Aktivitäten der Schweizer Medienlandschaft hinsichtlich Themen rund um Videogames und Gewalt und reagiert wo nötig per Kommentarfunktion, Leserbrief etc. auf Berichte. Sie meldet darüber hinaus bemerkenswerte Trends und Änderungen der Berichterstattungen.
  • Taskforce Medienkontakt (TMK): Die TMK ist ähnlich der TP für Kontakte mit der Schweizer Medienlandschaft verantwortlich.
  • Taskforce Jus (TJ): Die TJ soll juristisch Ausgebildete oder in diesem Bereich versierte Personen beschäftigen, um allfällige Rechtsfragen vor Aktionen, Verwendungsrechte etc. zu klären.
  • Taskforce Publikation und Information (TPI): Die TPI ist für die Erstellung, Pflege, Erweiterung und Korrektur der Informationsmaterialien der Vereinigung zuständig - dazu gehören z.B. Magazin, Broschüren, Flyer, killerspiele.ch und gameratings.ch
  • Taskforce News (TN): Die TN ist das Äquivalent zu den bisherigen als „Autoren“ bekannten Amtsträgern der Vereinigung. Sie schreibt regelmässig Artikel für die Vereinigungs-Website und pflegt diese.
  • Taskforce Social Networking (TSN): Die TSN erstellt, moderiert, aktualisiert, überprüft und pflegt die Social Networking Auftritte der Vereinigung bei z.B. Facebook, MySpace usw.
  • Taskforce Events (TE): Die TE ist für die Eventplanung von GameRights-eigenen Aktivitäten, aber auch für die Koordination von Auftritten/Besuchen von GameRights-Repräsentanten bei externen Events zuständig.
  • Taskforce Medienberatung (TMB): In der TMB soll eine oder mehrere medienpädagogisch ausgebildete oder versierte Personen sein, welche dem Vereinigungsvorstand in medienpädagogischen Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  • Taskforce Partnerkontakt (TPK): Die TPK erstellt, pflegt und erhält Kontakte zu den Partnern der Vereinigung GameRights. Anfragen an die Partner sowie eingehende Anfragen gelangen an diese Taskforce und werden primär dort verarbeitet.
  • Taskforce Moderation (TM): Die TM ist das Äquivalent zu den früheren Amtsträgern mit der Bezeichnung „Moderatoren“. Sie achten auf korrektes Verhalten im Communityforum auf der GameRights-Website.

 

Möchtest Du dich bewerben oder hast du noch Fragen? Schreibe ein Mail an den Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  • Thomas
  • 02.02.2011
  • System
  • 14804

Erstregistrierung

Wenn dies Deine erste Registrierung ist, klicke bitte hier um Dich zu regis

  • Thomas
  • 01.02.2011
  • System
  • 19366

Die Vereinigung GameRights teilt ihre Arbeit auf verschiedene Arbeitsgruppen, Taskforces genannt, auf. Auf diese Weise ist es der Organisation möglich, mehrere wichtige Arbeitsschritte simultan durchführen zu können, wobei Communitymitglieder eine zentrale Stellung als Mitarbeiter einnehmen können. Die Taskforces sind in die vier Ressorts Public Relations, Community, Redaktion und Allgemein aufgeteilt.

 

Taskforce Politik (TP)

Ressort Public Relations

Leitung: Adrian Fuertes (Chef Public Relations)

Die Taskforce Politik (TP) ist die Schnittstelle der Vereinigung zur Schweizer Politiklandschaft. Sie knüpft und unterhält Verbindungen und allfällige punktuelle Partnerschaften zu Parteien und politischen Interessengruppen und stellt für diese die erste partnerschaftliche Anlaufstelle dar. Ausserdem organisiert die TP alle politischen Auftritte und Aktivitäten der Organisation.

 

Taskforce Medienkontakt (TMK)

Ressort Public Relations

Leitung: Patrick Gander

Die Taskforce Medienkontakt (TMK) ist, ähnlich der TP, als Kontaktstelle der Vereinigung für Medien konzipiert. Über die TMK werden Pressemitteilungen veröffentlicht und erste Presseanfragen registriert und verarbeitet. Des weiteren unterhält die TMK einen Kontaktkatalog der Vereinigung mit Zeitungen, Online-Medien, Radios etc.

 

Taskforce Partnerkontakt (TPK)

Ressort Public Relations

Leitung: Philip Grossenbacher

Die Vereinigung GameRights unterhält punktuelle und permanente Partnerschaften mit externen Stellen; sei dies ein Bannertausch oder Kooperation während eines Projektes. Die Taskforce Partnerkontakt (TPK) ist hierbei dafür zuständig, alle nötigen ein- und ausgehenden Kommunikationsschritte zu unternehmen und dafür zu sorgen, dass GameRights und ihre Partner stets über die nötigen Informationen der jeweils anderen Stelle verfügen, welche für die reibungslose Arbeit notwendig sind.

 

Taskforce Events (TE)

Ressort Public Relations

Leitung: vakant

GameRights möchte persönlich mit Gamern, Interessierten, Lehrern, Eltern und Weiteren sprechen. Aus diesem Grund führt die Organisation die Taskforce Events (TE). Auftrag der TE ist es, eigene Events wie Vorträge, Diskussionsrunden, LAN-Parties etc. zu planen, zu koordinieren und durchzuführen, sowie an externen Events kompetente und eloquente Vertreter zu stellen.

 

 

Taskforce Publikation & Information (TPI)

Ressort Redaktion

Leitung: Nikolai Thelitz (Chef Redaktion)

Die Taskforce Publikation & Information (TPI) erarbeitet und erstellt Infomaterialen und -texte für die Vereinigung. Dabei geht es nicht nur um das eigentliche Schreiben, sondern auch - falls nötig - Design, Verfeinerung, Anpassung ans Medium etc. Beispiele für Produkte der TPI sind Flyer, Broschüren, PowerPoint-Präsentationen, etc.

 

Taskforce News (TN)

Ressort Redaktion

Leitung:  Melody Reymond

Die Taskforce News (TN) recherchiert, schreibt, korrigiert und publiziert Newstexte für die GameRights-Webseite. Sie ist dafür verantwortlich, die Gamer-Community wenn immer möglich durch interessante und gut geschriebene Artikel zum Thema "Games und Jugendschutz" auf dem Laufenden zu halten, was die allgemeine Situation rund um die GameRights-Kernthematik und interne Aktionen angeht.

 

Taskforce Social Networks (TSN)

Ressort Community

Leitung: Patrick Joos

Die Taskforce Social Networks (TSN) unterhält die externen Community-Portale der Vereinigung; momentan sind dies hauptsächlich Facebook, Twitter und YouTube. Sie führt vom Hauptverlauf der Arbeit abhängige sowie unabhängige Aktionen auf diesen Portalen durch und veröffentlicht News und Berichte, um externe Interessierte zu informieren.

 

Taskforce Moderation (TM)

Ressort Community

Leitung: Dominique "Oceana" Ruesch

Obwohl der Umgangston im GameRights-Forum stets konstruktiv und freundlich ist, braucht es Moderatoren, welche nach dem Rechten sehen und dafür sorgen, dass alle Diskussionsteilnehmer die gegebenen Werkzeuge und die Umgebung reibungslos nutzen können. Aus diesem Grund existiert die Taskforce Moderation (TM). Ihr Ziel ist es, allen Mitgliedern im Forum einen angenehmen Aufenthalt zu sichern und die Gespräche in den richtigen Bahnen zu halten.

 

Taskforce Medienberatung (TMB)

Allgemein

Leitung: Steve Bass

Ein Grossteil der Kernthematik von GameRights dreht sich darum, das Medium Computerspiel und seine Auswirkungen pädagogisch zu erfassen. Um diesem Standpunkt gerecht zu werden, führt GameRights die Taskforce Medienberatung (TMB). Primär ist die TMB dazu da, anderen Taskforces und dem Vorstand bei entsprechenden Fragen oder Überprüfungen (z.B. bei Broschüren) mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und sie beim Klären von Fragen, beim Erstellen von Texten und Ähnlichem zu unterstützen.

 

Taskforce Jus (TJ)

Allgemein

Leitung: lic. iur. Oliver Kaufmann

Um interne Reglemente, die Abklärung von juristischen Situationen rund um Jugendschutz in der Schweiz, rechtliche Gegebenheiten bei Projekten etc. abzuklären und abzusichern, führt die Vereinigung GameRights eine Taskforce Jus (TJ). Diese dient allen Ressorts als rechtlicher Partner bei juristischen Fragen und Abklärungen, die Arbeit der Organisation betreffend.

 

Taskforce Technik & Entwicklung (TTE)

Allgemein

Leitung: Adrian von Allmen

Mit dem Wechsel der technischen Infrastruktur der Organisation wurde die Taskforce Technik & Entwicklung (TTE) ins Leben gerufen. Sie erstellt und unterhält dieses komplizierte System mit kompetentem Fachwissen und Zuverlässigkeit. Des Weiteren übernimmt die TTE die technischen Aspekte in der Entwicklung von eigenen Applikationen oder Webseiten im Rahmen von Projekten.

 

Die Aufteilung der Taskforces auf die Ressorts tabellarisch dargestellt:

 

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