Luzerner Game-Verbot steht vor dem Aus

  • Joel
  • 24. November 2014
  • Politik
  • 32011

Ständerat: Nein zum Luzerner Game-VerbotWir erinnern uns: Im Jahr 2011 hat der Kanton Luzern eine Standesinitiative eingereicht, also von der Möglichkeit jedes Kantons, der Bundesversammlung einen Entwurf zu einem Erlass einzureichen oder die Ausarbeitung eines Erlasstextes vorzuschlagen, Gebrauch gemacht. Diese Initiative hatte nebst dem Verbot gewisser Kampfsportarten auch ein umfassendes Verbot von „Gewaltspielen“ gefordert. Diesbezüglich hat sich in Bern nun etwas getan – zur Freude der Gamer. Wirft man jedoch einen Blick auf die übrigen, noch hängigen Verbotsbegehren, wird diese Freude schnell getrübt.

 

Nachdem die Behandlung dieser Standesinitiative auf Antrag des Ständerates vorerst für mehr als ein Jahr ausgesetzt wurde, stimmte auch der Nationalrat im Juni 2012 der Sistierung dieses Begehrens zu. Der Tenor im Parlament war also klar: Game-Verbote haben erfreulicherweise keine Priorität.
In der diesjährigen Herbstsession des Ständerates wurde nun auf Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates beschlossen, die Sistierung aufzuheben und der Initiative keine Folge zu leisten. Damit wurde die Standesinitiative dem Nationalrat übergeben. Ende Oktober kam auch die entsprechende Kommission des Nationalrates zum selben Ergebnis: Auch sie hat einstimmig beantragt, der Standesinitiative - und somit dem Game-Verbot - keine Folge zu leisten. Nun bleibt abzuwarten, ob auch der Nationalrat - gleich wie zuvor der Ständerat - dem Antrag seiner Kommission folgt und die Standesinitiative ebenfalls im Rundordner ablegt.

Wäre damit das leidige Thema eines Game-Verbots endlich vom Tisch? Nein. Damit wäre allenfalls dieses Game-Verbot abgewandt. Gerade die Existenz anderer, ähnlicher Verbotsbegehren war mit ein Grund für die abweisende Haltung des Parlaments. Derartige Begehren liegen noch zu Genüge vor: 08.316 "Verbot von Killerspielen", 09.313 "Gegen Killerspiele [...]", 09.314 "Revision von Artikel 135 StGB" und 09.332 "Verbot von Gewaltvideospielen".
Die Situation ist demnach klar: Game-Verbote drohen nach wie vor! Das wahrscheinliche Scheitern der Luzerner Standesinitiative ist wohl ein eher unbedeutender Teilerfolg. Daraus folgt sogleich, dass die Arbeit von GameRights noch lange nicht getan ist. Umso wichtiger ist es, dass auch Du aktiv wirst! Mithilfe ist gefragt!

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