Eine Zukunft ohne COD und GTA in Deutschland?

Verschärfung in Deutschland?

„Killerspielverbot“ – Bundesregierung plant Verschärfung. So wurde ein Beitrag betitelt, welcher am 12. Oktober auf der Homepage des Verbandes für Deutschlands Video- und Computerspieler erschienen ist. Ein Titel, in den man einiges hineininterpretieren könnte. Wir können jedoch aufatmen: Tatsächlich handelt es sich dabei um die Neukonzeption des Jugendmedienschutzstaatsvertrages,  nach der in Zukunft weitere Verschärfungen geplant sind.

 

Explizit geht es um die Verbreitung gewaltbeinhaltender Games. Momentan wird klar unterschieden, ob es sich um Trägermedien oder um Telemedien handelt. Oder einfacher gesagt: Ob es sich um ein auf Disc gekauftes oder ein heruntergeladenes Spiel handelt. Solange das gewaltbeinhaltende Game nicht veröffentlicht oder es zu jungen Personen zugänglich gemacht wird, erfüllt es die jetzigen Richtlinien als Trägermedien. Handelt es sich jedoch um eines, welches über das Internet beziehbar ist, wird härter durchgegriffen. Nach Artikel 4 Abs. 1 Ziffer 5 sind jegliche Telemedien verboten, die Inhalte aus Artikel 131 StGb enthalten. Zukünftig sollen die verschiedenen Medienformen neu rechtlich nicht mehr unterschieden werden.

Im Gegenzug soll jedoch eine gewisse Lockerung eingebaut werden. Diese besagt, dass Games, welche auf den Listenteil B im Index der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien kommen, nicht mehr direkt im „härteren“ Verbot des JMSTV eingestuft werden. Voraussetzung ist, dass der Anbieter des Spieles dieses ausschliesslich für Erwachsene zugänglich macht.

Fraglich daran ist, ob es wirklich nötig ist, da von der generellen Verbreitung die Rede ist. Vorkehrungen dafür zu treffen, dass zu junge Personen an für sie noch nicht geeignete Spiele herankommen, ist sicher empfehlenswert. Jedoch fragt man sich. wo die Grenzen sind, da eine gewisse Kunstfreiheit ebenfalls Platz haben sollte.

http://www.heise.de/downloads/18/1/6/0/2/8/0/3/Diskussionspapier_JuSchG_AN.pdf

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